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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grundsätzliches

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Analytics Agentur (im Folgenden
Beratungsunternehmen oder AA genannt).

1. Geltung der AGB

Für alle Aufträge an das Beratungsunternehmen mit Ausnahme des Seminarbereichs gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen
Regelungen getroffen wurden. AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Präsentationen

Jegliche, auch teilweise, Verwendung der von dem Beratungsunternehmen mit dem Ziel des
Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen
etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung des
Beratungsunternehmens. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter
Form und die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen des Beratungsunternehmens
zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Tätigkeiten des Auftraggebers keinen
Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine
Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Beratungsunternehmens.

3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

3.1 Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit
Kostenvoranschläge in schriftlicher oder elektronischer Form zu unterbreiten, die durch den
Auftraggeber freigegeben werden.

3.2 Das Beratungsunternehmen ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst
auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1 Die von dem Beratungsunternehmen übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich,
wenn der Auftraggeber nicht bis zu drei Tagen nach Erhalt widerspricht.

4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Original-
illustrationen usw.), die das Beratungs-unternehmen erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag
geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Beratungsunternehmens.

Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist das Beratungsunternehmen nicht
verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche
Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Drittkosten, Zölle oder sonstige, auch
nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber direkt weiterberechnet ohne
Marge und unter Vorgabe aller Belege.

5.2 Die von dem Beratungsunternehmen an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind,
wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

5.3 Bei grösseren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist
das Beratungsunternehmen berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu
erstellen.

5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält das
Beratungsunternehmen sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und
Gegenständen vor.

Rechte an Leistungen des Beratungs-unternehmens, insbesondere urheberrechtliche
Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden
Rechnungen auf den Auftraggeber über.

6. Nutzungsrechte

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt dem Beratungsunternehmen dem
Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht
ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum
internen Gebrauch ein.

7. Mitwirkung des Auftraggebers

Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann
Analytics-Agentur für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung –
nach Abzug ggf. ersparter Aufwendungen und etwaiger im Verzögerungszeitraum durch
Ersatzaufträge erwirtschafteter Vergütungen – verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu
sein.
Entschliesst sich Analytics-Agentur, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt
dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans. Entsprechendes gilt für den Fall, dass
der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug kommt. Unberührt
bleiben die Ansprüche von Analytics-Agentur auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.

8. Honorare

8.1 Die Honorare für die von Analytics-Agentur erbrachten Beratungen berechnen sich
nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten inklusive Reise- und ggf.
Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Honorare
ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden Tagessätzen bzw. aus einem
angenommenen Angebot von Analytics-Agentur. Verschiebt sich jedoch der Termin, zu
welchem Beratungsleistungen erbracht werden sollen, durch von Analytics-Agentur nicht zu
vertretende Umstände auf einen Zeitpunkt später als 4 Monate nach Eingang des
ursprünglichen Auftrages, so werden bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der
Tagessätze die dann geltenden Analytics-Agentur Tagessätze der zu entrichtenden Vergütung
zugrunde gelegt.

8.2 Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die
Ansprüche des Auftraggebers von Analytics-Agentur anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
sind. Bei Zahlungsverzug behält sich Analytics-Agentur vor, die Beratungsleistung
auszusetzen.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Das Beratungsunternehmen haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das
Nicht-Erreichen bestimmter Gewinnziele.

9.2 Für die Vernichtung von Daten haftet Analytics-Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit und
auch nur dann, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial,
das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.

9.3 Im Übrigen haftet das Beratungsunternehmen gegenüber dem Auftraggeber für Schäden
nur dann und soweit, als diese von ihm bzw. den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch
mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grobfahrlässig oder durch
fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.

9.4 Analytics-Agenturist gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bis zur
Höhe von 2 Millionen CHF je Schadensfall bei der AXA Versicherung versichert. Ein etwaiger
Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.

9.5 In jedem Falle ist der Schadensersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt

Analytics-Agentur bei Vertragsschluss nach den Analytics-Agentur damals bekannten
Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte.

9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte
Schäden sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung

10.1 Das Beratungsunternehmen wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge
des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln. Sofern nicht
durch eine andere, NDA ähnliche oder Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnete
Vertragseinheit vereinbart.

10.2 Jede Partei ist verpflichtet, alle ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten
Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung
dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise
Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer
Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung sicherstellen.
Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw.
Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei nachgewiesenermassen
und vor Projektbeginn allgemein bekannt sind.

11. Datensicherung

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für die durch das Beratungsunternehmen und dessen
Mitarbeiter benutzten Accounts und Systemzugänge beim Auftraggeber nur Leserechte
bestehen und damit die Möglichkeit auch eines versehentlichen Löschens von Daten des
Auftraggebers sicher und dauerhaft ausgeschlossen ist.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Ist der Auftraggeber Einzelfirma, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der Sitz des Beratungsunternehmens. Erfüllungsort ist Winterthur. Dasselbe gilt,
wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Als Gerichtsstand wird Winterthur vereinbart

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Analytics Agentur, Winterthur, Januar 2020