Analytics Agentur Logo black
Suche
Close this search box.

Allgemeine Offertebedingungen (AOB)

Die nachfolgenden AOB sind integraler Bestandteil der Offerte und regeln die Zusammenarbeit bis zur Unterzeichnung des Agenturvertrages zwischen Analytics Agentur GmbH (Agentur) und dem Kunden (Kunde oder Auftraggeber). Von den Konditionen in den AOB kann im gemeinsamen Einverständnis im Rahmen des Vertrages abgewichen werden.

Die Agentur erbringt ihre Leistungen und Werke ausschliesslich auf der Grundlage dieser Offertebedingungen. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende
Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.

Formvorschriften

Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Die Agentur wird durch eigene mündliche Erklärungen oder mündliche Erklärungen des Kunden nicht verpflichtet. Abweichungen von diesen AOB sowie sämtlichen weiteren Vereinbarungen zwischen der Agentur und seinen Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Vertragsgegenstand

Gegenstand von Verträgen zwischen der Agentur und ihren Kunden sind nur Leistungen, zu denen sich die Agentur ausdrücklich verpflichtet hat. Die Agentur haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis, soweit ein solches nicht ausdrücklich und in Schriftform zugesichert wurde. Die Definition der geschuldeten Leistungen erfolgt in der schriftlichen Offerte oder Auftragsbestätigung.

Vergütung

Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Drittkosten, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber direkt weiterberechnet ohne Marge und unter Vorgabe aller Belege.

Die von dem Beratungsunternehmen an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich die Agentur das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben.

Bei grösseren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das Beratungsunternehmen berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.

Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält das Beratungsunternehmen sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.

Allgemein ist für die Rechnungserstellung in Fremdwährungen der in der Offerte angegebene CHF-Mittelkurs ausschlaggebend. Allfällige Währungsdifferenzen zwischen Offerte und tatsächlicher Rechnung gehen zu Lasten des Kunden.

Soweit nicht anders vertraglich geregelt ist, hat der Kunde an Konzepte, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten.

Offerten, die nicht innert 30 Tagen angenommen werden, sind unverbindlich. Vor der Annahme durch den Kunden kann die Agentur die Offerte ohne Weiteres widerrufen.

Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.

Die gesetzlichen Verrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen
Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftraggebers abzutreten.

Werden Werke oder Arbeiten von uns über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird hierfür eine nachträgliche Vergütung fällig.

Auftragsabwicklung 

Die Agentur verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen nur zu Zwecken der Aufgabenerfüllung gemäss Offerte/ Konzept zu verwenden.
Für Inhalte und Materialien, die vom Kunden geliefert werden, übernimmt die Agentur keinerlei Verantwortung. Insbesondere für nicht lizenziertes Bildmaterial, Musik oder Filmmaterial.
Weisungen des Kunden bei der Auftragserfüllung sind nur insoweit beachtlich, als dadurch die Auftragserfüllung weder erschwert noch verzögert und kein Mehraufwand verursacht wird; für Weisungen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur schadlos zu halten, sofern es dafür von Dritten in Anspruch genommen werden sollte.

Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen und vereinbarte Teilleistungen (z.B. Grobkonzepte, Detailkonzepte, Contentpläne etc.) sofort zu prüfen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung des Kunden. Allfällige Mängel sind in der schriftlichen Abnahme detailliert zu beschreiben. Wurde ein Termin schriftlich vereinbart und gerät das Unternehmen mit Leistungen in Verzug, so ist der Kunde auf jeden Fall verpflichtet, zuerst auf den Verzug schriftlich hinzuweisen und eine angemessene Nachfrist anzusetzen.

Pflichten der Agentur

Die Agentur ist verpflichtet, die Leistungen gemäss den Angaben in der Offerte zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt, für die Auftragserfüllung Dritte beizuziehen. Änderungen an den offerierten Leistungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung möglich. Mehraufwand ist durch den Kunden zusätzlich zu vergüten. Für Leistungen, zu denen sich die Agentur nicht verpflichtet hat, wird keinerlei Verantwortung übernommen. Die Agentur ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden mit Dritten Verträge abzuschliessen, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist und vom Kunden explizit schriftlich genehmigt worden sind.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur schon vor Vertragsabschluss sämtliche erforderlichen Informationen zu liefern, die für die Auftragserfüllung eine Rolle spielen; er hat namentlich auch auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf rechtliche Vorschriften hinzuweisen, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Dokumente, Unterlagen, Inhalte und Materialien vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die in der Offerte genannte Vergütung vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu leisten. Ist der Kunde mit einer Zahlung oder anderen Leistungen oder Mitwirkungspflichten in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, seine Leistungen ohne weiteres einzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur von allfälligen Verbindlichkeiten, die diese im Rahmen der Auftragserfüllung eingegangen ist, zu befreien.

Erwerb von Rechten und geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte (Urheberrechte und andere) an den Leistungen der Agentur bleiben bei der Agentur. Der Kunde erwirbt mit der Begleichung der Agenturrechnungen ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht.

Auch sämtliche Rechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Leistungen und Werken verbleiben bei der Agentur.

Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig.
Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt die Agentur zum Schadensersatz. Ohne Nachweis der Agentur- und Urheberbenennung steht uns ein Zuschlag von 100% auf das vereinbarte bzw. das übliche Nutzungshonorar zu.

Konventionalstrafe

Für jede Verletzung einer vorvertraglichen oder vertraglichen Pflicht (insbesondere Urheberrechtverletzungen, Verletzung von Geheimhaltungsklauseln, Verletzung der Nutzungsrechte)  verfällt der Agentur eine Konventionalstrafe von CHF 10’000.00 (in Worten: Schweizerfranken Zehntausend) Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der Beachtung der vorvertraglichen und vertraglichen Pflichte. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch die Agentur gegenüber dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Gewährleistung

Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die technische, inhaltliche und funktionsmässige Richtigkeit von sämtlichen Arbeiten, insbesondere von Produkt, Bild und Text. Für solchermassen vom Auftraggeber freigegebene Arbeiten entfällt jede Haftung der Agentur für erkennbare Mängel. Beanstandungen versteckter Mängel haben spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei der Agentur zu erfolgen, andernfalls die Mängelrechte verwirkt sind.

Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem Kunden abgetreten.

Für Mängel mit Bezug auf eigene Leistungen der Agentur, die nicht unverzüglich nach der Abnahme, spätestens aber 30 Tage nach der Ablieferung schriftlich gemeldet werden, übernimmt die Agentur keine Gewährleistung.

Bei Mängeln, die im Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, ist der Kunde ausschliesslich berechtigt, die Nachbesserung zu verlangen. Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandelung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel durch einen Dritten beheben zu lassen oder selbst zu beheben. Bei Missachtung dieser Bestimmung wird jede Gewährleistung abgelehnt.

Haftung

Die Agentur wird im Rahmen eines Auftragsverhältnisses tätig. Und haftet dem Auftraggeber für getreue und sorgfältige Ausführung des ihr übertragenen Geschäftes.

Die Agentur lehnt jede Haftung für Erfolgsergebnisse, Werke oder für die Erreichung von Zielen.

Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.

Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Auftrages gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung beschränkt.

Für entgangenen Gewinn haften wir nicht, es sei denn, der Verzug beruht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.

Für die Vernichtung von Daten haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit und auch nur dann, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Im Übrigen haftet die Agentur gegenüber dem Auftraggeber für Schäden nur dann und soweit, als diese von ihm bzw. den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grobfahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.

Die Agentur ist gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bis zur Höhe von 2 Millionen CHF je Schadensfall bei der AXA Versicherung versichert. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sowohl im Rahmen von Wettbewerben, von Vertragsverhandlungen als auch bei der Auftragserfüllung.

Rechtswahl

Es ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

Salvatorische Klausel 

Sollten Teile dieser AOB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AOB im Übrigen gleichwohl verbindlich.

Schlussbestimmungen 

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der Agentur irgendwelche Rechte aus dieser Offerte zu übertragen.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Analytics Agentur GmbH.

Analytics Agentur GmbH, Winterthur, Januar 2020